Allgemeine Sicherheitsunterweisung
Die jährliche Pflichtunterweisung für alle Beschäftigten – rechtssicher, in unter einer Stunde und mit automatischer Teilnahmedokumentation.
12 ArbSchG
4,8 4,8 von 5 Sternen
- 3 Unterrichtsstunden
- Zertifikat
Unterweisungen
Pflichtunterweisungen nach § 12 ArbSchG und § 4 DGUV Vorschrift 1 – ortsunabhängig absolviert, automatisch dokumentiert und damit jederzeit nachweisbar.
Nach § 12 ArbSchG müssen Beschäftigte über Sicherheit und Gesundheitsschutz unterwiesen werden – bei der Einstellung, bei Veränderungen im Aufgabenbereich und danach wiederkehrend, in der Regel mindestens einmal jährlich. § 4 DGUV Vorschrift 1 konkretisiert diese Pflicht für den Bereich der gesetzlichen Unfallversicherung.
Eine Präsenzform schreibt das Gesetz nicht vor. Entscheidend sind Arbeitsplatzbezug, Verständlichkeit, eine Erfolgskontrolle und die Dokumentation. Genau darauf sind diese Online-Schulungen ausgelegt: Jede Teilnahme wird mit Datum und bestandener Lernerfolgskontrolle festgehalten. Betriebsspezifische Inhalte – etwa Ihre Betriebsanweisungen – ergänzen Sie zusätzlich vor Ort.
Neben der allgemeinen Sicherheitsunterweisung und der Jahresunterweisung enthält dieser Bereich Themenunterweisungen zu psychischer Belastung, zum Brandschutz beim Umgang mit Lithium-Ionen-Batterien sowie die jährliche Unterweisung für Kranführer nach DGUV Vorschrift 52.
Stand der Rechtsangaben: August 2026. Die Zusammenstellung wird derzeit fachlich geprüft; maßgeblich ist die jeweils geltende Fassung der genannten Vorschriften.
Motiv folgt Feuerlöscher werden geprüft und auf einer Liste dokumentiert Blick in den Kurs
Die Aufnahme stammt aus dem Kurs Allgemeine Sicherheitsunterweisung. Links die Kapitel, rechts die Erklärung durch eine Fachperson – der Fortschritt wird gespeichert, angefangene Kapitel gehen nicht verloren.
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Die vertiefte jährliche Unterweisung mit aktuellen Schwerpunkten – inklusive Lernerfolgskontrolle und revisionssicherem Nachweis.
12 ArbSchG
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Psychische Belastung ist seit 2013 ausdrücklicher Teil der Gefährdungsbeurteilung. Diese Unterweisung schafft Verständnis, Sprache und Handlungssicherheit im Team.
5 Abs. 3 Nr. 6 ArbSchG
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Akkus in Werkzeugen, Fahrzeugen und Geräten sind Alltag – und ein unterschätztes Brandrisiko. Diese Unterweisung vermittelt sicheren Umgang, Lagerung und Notfallverhalten.
12 ArbSchG
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Die jährlich vorgeschriebene Unterweisung für Kranführerinnen und Kranführer: Betriebsanweisung, Lastaufnahme, Windlasten und Notfallverhalten.
DGUV Vorschrift 52
4,8 4,8 von 5 Sternen
Pflichten-Matrix
| Wen es betrifft | Pflicht | Rechtsgrundlage | Passender Kurs |
|---|---|---|---|
| Alle Beschäftigten | Unterweisung bei Einstellung, Versetzung und Veränderung des Aufgabenbereichs | § 12 ArbSchG · § 4 DGUV Vorschrift 1 | Allgemeine Sicherheitsunterweisung |
| Alle Beschäftigten | Wiederkehrende Unterweisung, mindestens einmal jährlich | § 12 ArbSchG · § 4 DGUV Vorschrift 1 | Jahresunterweisung |
| Kranführerinnen und Kranführer | Jährliche Unterweisung der beauftragten Kranführer | DGUV Vorschrift 52 · § 4 DGUV Vorschrift 1 | Jahresunterweisung Kranführer |
| Alle Beschäftigten | Psychische Belastung bei der Arbeit in der Gefährdungsbeurteilung berücksichtigen | § 5 Abs. 3 Nr. 6 ArbSchG · § 12 ArbSchG | Psychische Belastung |
| Beschäftigte mit Akkugeräten und Ladeplätzen | Unterweisung zu Brandgefahren beim Umgang mit Lithium-Ionen-Batterien | § 12 ArbSchG · VdS 3103 · DGUV Information 205-023 | Brandschutz Lithium-Ionen |
Orientierungshilfe, keine Rechtsberatung: Welche Pflicht Sie konkret trifft, ergibt sich aus Ihrer Gefährdungsbeurteilung nach § 5 ArbSchG.
Eine Präsenzform schreibt § 12 ArbSchG nicht vor. Entscheidend sind Arbeitsplatzbezug, Verständlichkeit, eine Erfolgskontrolle und die Dokumentation. Genau darauf sind diese Online-Schulungen ausgelegt.
Nein. Die Online-Unterweisung deckt die allgemeinen Inhalte ab. Betriebsspezifische Themen – etwa Ihre Betriebsanweisungen, Flucht- und Rettungswege oder Maschinen vor Ort – ergänzen Sie zusätzlich im Betrieb.
Nach § 12 ArbSchG bei der Einstellung, bei Veränderungen im Aufgabenbereich und danach wiederkehrend, in der Regel mindestens einmal jährlich. § 4 DGUV Vorschrift 1 konkretisiert das für den Bereich der gesetzlichen Unfallversicherung; einzelne Tätigkeiten haben eigene Vorgaben, etwa DGUV Vorschrift 52 für Kranführer.
Der Bereich umfasst 5 Kurse ab 99 € netto. Wenn Sie unsicher sind, rufen Sie an unter 06221 321 62 50 – wir ordnen Ihre Pflicht ein und nennen den passenden Kurs.
Fragen zu Ablauf, Nachweis und Konditionen für mehrere Teilnehmende beantworten wir gebündelt im FAQ des Kurskatalogs.
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ZPUE S.A.
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ENPROM GmbH
Phasenwerk Ingenieurgesellschaft mbH
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DEMLER Spezialtiefbau GmbH
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carisma Gebäudemanagement und Service GmbH
PIONEXT Service GmbH & Co. KG
TRAUTWEIN GmbH
KERRES Anlagensysteme GmbH
Vermessungsbüro Müller
Nock GmbH Gebäudereinigung
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