Wann eine Weiterbildung zum Sicherheitsbeauftragten nötig ist
Sicherheitsbeauftragte werden nach § 22 SGB VII vom Unternehmer schriftlich bestellt. Sie unterstützen im Betrieb bei der Unfallverhütung, ohne dafür Weisungsbefugnis oder eine eigene Haftung zu übernehmen. § 20 DGUV Vorschrift 1 verpflichtet den Unternehmer, ihnen Gelegenheit zur Aus- und Fortbildung zu geben – genau diese Qualifizierung bildet dieser Bereich ab.
Das Grundmodul vermittelt Rechtsstellung, Gefährdungsbeurteilung, Meldewege und Kommunikation. Die Aufbaumodule setzen darauf auf und übersetzen die Systematik in die jeweilige Arbeitswelt: Büro und Verwaltung, Technik und Lager, Gesundheitswesen, Bau- und Montagestellen, Einzelhandel sowie Kindertageseinrichtungen. Wer bereits bestellt ist, nutzt die Aufbaumodule als Fortbildung.
Alle Seminare dieses Bereichs laufen als Online-Schulung ohne feste Termine. Der Lernfortschritt wird gespeichert, die Teilnahme dokumentiert, das Zertifikat kommt nach bestandener Lernerfolgskontrolle automatisch per E-Mail.
- 22 SGB VII
- 20 DGUV Vorschrift 1
- DGUV Information 211-042
- ArbStättV inkl. Anhang Nr. 6
- ASR A1.2, A1.5, A3.4, A3.5, A3.6
- DGUV Information 215-410
- BetrSichV
- GefStoffV
- DGUV Vorschrift 68
- DGUV Regel 108-007
Stand der Rechtsangaben: August 2026. Die Zusammenstellung wird derzeit fachlich
geprüft; maßgeblich ist die jeweils geltende Fassung der genannten Vorschriften.